AGB

§ 1 Auftragsgegenstand
Der Beratungs- oder Vermittlungsauftrag (nachfolgend „Mandat“), unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), bezieht sich nur auf die im Mandat benannten bestehenden Versicherungsverträge, für die eine Beratungstätigkeit von fairnanz explizit gewünscht wurde. Eine weitergehende Betreuung oder andere Beratungsverpflichtungen, über die Optimierung der im Mandat genannten Versicherungsverträge des Mandanten hinaus, bestehen nicht.

fairnanz ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und steht rechtlich auf der Seite des Mandanten, dessen Interessen er wahrnimmt. Das Beratungshonorar wird über eine separate Beratungsvereinbarung geregelt. Eine Vermittlung, Empfehlung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Beratungsvereinbarung. Der Berater verpflichtet sich, keinerlei Provisionen, Courtagen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit dieser Beratung anzunehmen. Die Beratung erfolgt ausschliesslich im Interesse des Kunden und wird nur durch das vereinbarte Honorar vergütet.

§ 2 Das Mandat
Das Mandat ist eine Vollmachtserklärung, Datenschutzerklärung und Dienstleistungsvereinbarung, die fairnanz bevollmächtigt, Informationen zu den im Mandat genannten bestehenden Versicherungsverträgen des Mandanten bei den Versicherern einzuholen und den Mandanten gegenüber den Versicherern zu vertreten. Durch die Unterschrift des Mandanten auf dem Mandat kommt grundsätzlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und fairnanz zustande und beginnt mit Tag der Unterzeichnung.

Das umfasst im Falle der Kostenoptimierung unter anderem die Aufforderung an den Versicherer für die von fairnanz recherchierten Tarife Berechnungen vorzunehmen und diese vom Versicherer anzufordern. Des Weiteren ist fairnanz bevollmächtigt, eine Tarifumstellung nach Willenserklärung des Mandanten gegenüber dem Versicherer einzuleiten und abzuwickeln und beim Versicherer Auskunft über den geltenden Tarif einzuholen.

§ 3 Pflichten des Mandanten
Der Mandant hat fairnanz alle für die Umsetzung des Mandats notwendigen Unterlagen zeitnah und vollständig zu übergeben, so dass fairnanz eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

Leitet fairnanz dem Mandanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Mandat, insbesondere Versicherungspolicen und Bedingungswerke zu, ist dieser verpflichtet, die Unterlagen selbst auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und auf etwaige Fehler zu prüfen. Auf Abweichungen vom Antragsinhalt oder Unrichtigkeiten hat der Mandant unverzüglich hinzuweisen.

Der Mandant verpflichtet sich, Berichte, Analysen und Recherche-Ergebnisse von fairnanz nur mit schriftlicher Einwilligung von fairnanz an Dritte weiterzugeben. Für diese Berichte, Analysen und individuell erstellte Deckungskonzepte besteht Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird explizit ausgeschlossen.

Generell sind Verpflichtungen, die aus den im Mandat genannten Versicherungsverträgen erwachsen, wie Beitragszahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, vom Mandanten zu erfüllen. Der Mandant ist verpflichtet, fairnanz vertragsbezogene Korrespondenz der Versicherer für die gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen und den Schriftverkehr mit den Versicherern ausschließlich über fairnanz zu führen.

§ 4 Pflichten von fairnanz
fairnanz übernimmt durch das Mandat die Aufgabe der Recherche nach und die Vorstellung von sowie die Beratung zu geeigneten Versicherungstarifen und -produkten.

Im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungsverträge berücksichtigt fairnanz nur provisionsfreie Netto-Produkte von Versicherern, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) zugelassen sind und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht an- bieten. fairnanz übernimmt keine Prüfung der finanziellen Situation der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der BaFin unterliegen.

fairnanz übernimmt Übertragungen von Versicherungsverträgen, wenn es zur Erzielung oder Aufrechterhaltung des gewünschten Versicherungsschutzes gefordert ist, vorbehaltlich der Weisungen des Mandanten. fairnanz weist den Mandanten nicht auf Fehler anderer Makler oder Berater hin, es sei denn, der Mandant stellt eine Anfrage an fairnanz, die von fairnanz in gesetzlich zulässiger Weise beantwortet werden kann. fairnanz ist im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes eine eigenständige Rechtsberatung nicht gestattet.

§ 5 Haftung von fairnanz
Die Haftung von fairnanz ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Pflichten auf einen Höchstbetrag von EUR 1,5 Millionen je Schadensfall begrenzt. Bei einer nicht vollständigen, unverzüglichen oder wahrheitsgemäßen Information durch den Mandanten haftet fairnanz nicht für etwaige Nachteile oder Schäden des Mandanten. fairnanz haftet nicht für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse auf Grund lücken- oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung, es sei denn, der Mandant weist fairnanz Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach. Schäden oder Beratungsfehler, die durch die Nichtbeachtung der Korrespondenzverpflichtung gemäß § 3 der AGB entstehen, weil fairnanz nicht in Kenntnis gesetzt wurde, haftet fairnanz nicht.

Der Mandant wird darauf aufmerksam gemacht, dass erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer in dem beschriebenen Umfang über den gewünschten Versicherungsschutz verfügt. Rechte, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, oder andere Ansprüche des Mandanten gegen fairnanz sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.

§ 6 Einwilligungserklärung des Mandanten
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass er von fairnanz zu Informations- und Werbezwecken zu den von ihr vertriebenen Finanz- und Versicherungsprodukten kontaktiert werden darf. Von dieser Einwilligungserklärung ausdrücklich erfasst sind insbesondere eMails und Anschreiben. Der Mandant kann diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen.

Der Mandant willigt weiter darin ein, dass seine Personalien und Kontoverbindungen von fairnanz zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden. fairnanz darf die so gewonnenen Daten verwenden, um den Mandanten auch in dem Geschäftszweck zusammenhängenden Produktsparten zu beraten und kontaktieren, um weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Ferner ist es fairnanz erlaubt, die Kundendaten auch an Tochterunternehmen oder Kooperationspartner zur weiteren Verwendung, Verarbeitung und Speicherung weiterzugeben.

Der Mandant willigt ein, dass die fairnanz überlassenen Daten auch für die Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personenkreise (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen.

Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Mandatsübernahme durch einen anderen Makler, bei- spielsweise durch Verkauf oder Erweiterung der Gesellschaft, ein. In dem Fall erklärt sich der Mandant einverstanden, dass für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

§ 7 Laufzeit und Kündigung
Das Mandat endet nach 24 vollen Kalendermonaten ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre im Mandat festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen des Mandatsverhältnisses nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Mandat nicht mehr zumutbar ist.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In dem Fall, dass dem Mandanten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandats durch fairnanz recherchierte Tarif- oder Produktangebote vorliegen, auch wenn diese aufgrund der Anfrage von fairnanz beim Versicherer vom Versicherer direkt an den Mandanten übermittelt wurden, und ein Wechsel in einen dieser Tarife oder Produkte durch den Mandanten oder einen Dritten innerhalb von 24 Monaten nach Auftragserteilung veranlasst wurde, bleibt der Vergütungsanspruch von fairnanz über die Beendigung des Mandats bestehen.

Der Mandant bleibt fairnanz Auskunftspflichtig darüber, ob er in einen durch fairnanz recherchierten oder ihm zur Kenntnis gebrachten Versicherungstarif oder Versicherungsprodukt gewechselt hat.

§ 8 Vergütung
Der Vergütungsanspruch von fairnanz gegenüber dem Mandanten entsteht umgehend mit erfolgter Umstellung seines Tarifes oder Übertragung des Versicherungsproduktes zu einer kostengünstigeren Gesellschaft. In dem Fall, dass die Vergütung der Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig ist, ist der Vergütung der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. Die Zahlung der Vergütung ist fällig nach Rechnungsstellung und hat innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge auf das von fairnanz ausgewiesene Konto zu erfolgen. Eine etwaige Gewährung von Skonto bedarf vorab der schriftlichen Zustimmung durch fairnanz. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt, wenn der Mandant nach Umstellung einen weiteren Tarifwechsel vorgenommen hat, oder den umgestellten Tarif kündigt oder anderweitig beendet.

Der Vergütungsanspruch besteht, wenn der Mandant innerhalb von 24 Monaten nach Auftragserteilung in einen durch fairnanz recherchierten oder vorgeschlagenen Tarif oder Versicherungsprodukt wechselt, auch wenn diese Vorschläge oder Angebote aufgrund der Anfrage von fairnanz beim Versicherer vom Versicherer direkt an den Mandanten übermittelt wurden.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mandats bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Geschäftssitz von fairnanz. Sollte eine Bestimmung des Mandats oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, so werden die übrigen Regelungen des Mandats und der AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken des Mandats oder der AGB.

Stand: 28.April 2025

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